Inhalte

Umwelt

2. Brennelementeverladung Gochsheim

  • Es ist umgehend die rechtliche Zulässigkeit des Umschlags der als Gefahrgut einzustufenden Brennelemente auf einem nicht befestigten und hierfür nicht ausgestatteten Bahnbetriebsgelände zu klären. Zudem ist die bauplanungsrechtliche Situation zu prüfen.
  • Die bay. Staatsregierung wird aufgefordert eine umfassende und rechtzeitige Information der betroffenen Kommunen und der Bevölkerung zu bevorstehenden Brennelementetransporten vorzunehmen. Die Ablehnung zweier diesbezüglicher Anträge im Landtag im Oktober 2002 durch die CSU ist nicht nachvollziehbar.
  • Es ist die grundsätzliche Problemlösung durch einen Gleisanschluss beim KKW aus unserer Sicht unumgänglich. Generell wäre zu klären, ob bei nicht ordnungsgemäß möglichem oder verhindertem Umschlag die Betriebsgenehmigung des KKW insgesamt in Frage gestellt wäre.
Artikel drucken Artikel weiterempfehlen