Finanzen

Finanzen

Hier gibt es eine Auflistung von A bis Z der internen und externen Fragen zu Finanzen und der FDP. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den Schatzmeister unter schatzmeister@fdp-unterfranken.de

Verletzung der Beitragspflicht

Finanzordnung des Landesverbandes Bayern
§ 9 - Ruhen des Wahl- und Delegiertenrechts

  1. Die Ausübung des Stimmrechts in den Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden ruht bei Mitgliedern, die mit der Erfüllung ihrer Beitragspflicht länger als 9 Monate im Rückstand geblieben sind. Bei Einberufung einer Versammlung ist auf diese Bestimmung hinzuweisen.
  2. Dasselbe gilt für die von Kreisverbänden in den Landes- und Bezirksparteitag sowie in den Stadtparteitag gewählten Delegierten, wenn der entsendende Kreisverband mit seiner Beitragspflicht gegenüber dem Bezirksverband bzw. dem Stadtverband mehr als 9 Monate im Rückstand geblieben ist.