Finanzen
Finanzen
Hier gibt es eine Auflistung von A bis Z der internen und externen Fragen zu Finanzen und der FDP. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den Schatzmeister unter schatzmeister@fdp-unterfranken.de
Verletzung der Beitragspflicht
Finanzordnung des Landesverbandes Bayern
§ 9 - Ruhen des Wahl- und Delegiertenrechts
- Die Ausübung des Stimmrechts in den Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden ruht bei Mitgliedern, die mit der Erfüllung ihrer Beitragspflicht länger als 9 Monate im Rückstand geblieben sind. Bei Einberufung einer Versammlung ist auf diese Bestimmung hinzuweisen.
- Dasselbe gilt für die von Kreisverbänden in den Landes- und Bezirksparteitag sowie in den Stadtparteitag gewählten Delegierten, wenn der entsendende Kreisverband mit seiner Beitragspflicht gegenüber dem Bezirksverband bzw. dem Stadtverband mehr als 9 Monate im Rückstand geblieben ist.


