9. Juli 2003

Die FDP legt im Bundestag Gesetzentwurf zur Gemeindefinanzreform vor!

Die FDP-Landtagskandidatin Marianne Blank, fordert die Bundestags-abgeordneten von SPD und CSU zur Zustimmung zu der Gemeinde-finanzreform der FDP auf.

Auf einstimmigen Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion hat die FDP im Bundestag als erste Partei einen eigenen Gesetzentwurf zur Gemeindefinanzreform vorgelegt. „Die Regierungskommission zur Reform der Gemeindefinanzen ist heillos zerstritten. Wir bauen mit unserem durch und durch schlüssigem Konzept sowohl den Kommunen als auch den Unternehmen goldene Brücken, schaffen aber trotzdem einen echten Systemwechsel“, sagte Marianne Blank. „Auch für meine Region, meinen Wahlkreis kann ich nur hoffen, dass es in Berlin für den FDP-Vorschlag zu einer Mehrheit der Vernunft kommt. Ich fordere daher die ansässigen Bundestagsabgeordneten Frank Hofmann (SPD) und Michael Glos (CSU) auf, dem Gesetzentwurf im Bundestag zuzustimmen. Es ist für die ausblutenden Städte und Gemeinden überlebenswichtig.“, so Blank. Kernstück des FDP-Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der Gewerbesteuer. „Sie ist ein Bürokratiemonstrum – unkalkulierbar, weil konjunkturabhängig“, so Blank. Stattdessen sollen die Gemeindefinanzen aufkommensneutral auf zwei verlässliche Säulen gestellt werden: eine deutlich höhere Beteiligung an der Umsatzsteuer (von 2,2% auf 12 %) und eine Kommunalsteuer mit eigenem Hebesatzrecht der Kommunen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Eine Revitalisierung der Gewerbesteuer, wie sie von der Bundesregierung vorgesehen ist, führt faktisch zu Steuererhöhungen für die Bürger und die Unternehmen. Die FDP hingegen verspricht sich von ihrem Zwei-Säulen-Modell, die bisherigen Kritiker eines Wegfalls der Gewerbesteuer überzeugen zu können. Zum einen sei ihr Modell für Steuerzahler, Kommunen, Finanzämter und Unternehmen leicht umsetzbar. Zum anderen werden die bislang von den Großstädten befürchteten Benachteiligungen gegenüber dem Umland durch eine Zerlegung der Kommunalsteuer nach Wohnort- und Betriebsstätteneinkommen sowie durch die wirtschaftskraftbezogene Verteilung des deutlich erhöhten Umsatzsteueranteils ausgeschlossen. Darüber hinaus soll ein echtes Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankert werden. Danach wird der Bund verpflichtet, Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen, wenn er die Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Erfüllung bestimmter Aufgaben verpflichtet. „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Politik auf Kosten der Gemeinden darf es nicht mehr geben“, forderte Marianne Blank. Als Sofortmaßnahme für die Kommunen fordert die FDP die mit dem Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 vorgenommene Erhöhung der Gewerbesteuerumlage mit einem Volumen von rund 2,3 Mrd. € zurückzunehmen.

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