Unterfranken, 20. Mai 2003

FDP lehnt ÖDP-Volksbegehren ab

Heilungshoffnung vieler Menschen darf nicht verboten werden

Die Unterfränkische FDP-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl und umweltpolitische Sprecherin der FDP Bayern, Marianne Blank, äußert sich zum Volksbegehren der ÖDP:

"Eine streng gesetzlich begrenzte Forschung an Stammzellen bietet Chancen zur Erforschung von Heilungsmöglichkeiten für schwere, heute unheilbare Krankheiten, wie Alzheimer, Diabetes, Parkinson und Mukoviszidose. Das ist Heilungshoffnung für viele Menschen und darf nicht verboten werden. Daher lehnt die bayerische FDP das ÖDP-Volksbegehren ab", so Marianne Blank, Unterfränkische FDP-Landtagsspitzenkandidatin und umweltpolitische Sprecherin.

Hingegen lehnt Blank mit der FDP Bayern "ein Klonen, selbst wenn es zu therapeutischen Zwecken geschieht, ab, da es mit erheblichen Risiken verbunden ist, die beim Menschen nicht verantwortet werden können".

Das ÖDP-Volksbegehren versucht diese Forschung generell als Verstoß gegen die Menschenwürde zu diffamieren und dies in der bayerischen Verfassung festzuschreiben. Es geht völlig an der Tatsache vorbei, dass nach geltenden Embryonenschutzgesetz nur Stammzellen eingeführt werden dürfen, die von Embryonen stammen, bei denen keinerlei Aussicht auf eine Geburt besteht. Die Herstellung neuer embryonaler Stammzellen ist sogar ausdrücklich ausgeschlossen.

Marianne Blank wendete sich auch gegen die implizite Ablehnung der sogenannten Präimplantationsdiagnostik durch das ÖDP-Begehren. "Durch die Untersuchung des Embryos außerhalb des Mutterleibes vor der Übertragung in die Gebärmutter kann eine genetische Schädigung des Embryos ausgeschlossen werden. Es ist einer Mutter nicht zumutbar, erst ein Embryo auszutragen, um es dann nach einer - erlaubten - vorgeburtlichen Diagnostik abtreiben zu müssen."

Um die Gewährung der in Art. 1 des Grundgesetzes der BRD festgelegten Menschenwürde zu gewährleisten und einen Missbrauch der Forschung an embryonalen Stammzellen zu ethisch nicht vertretbaren Zwecken zu verhindern, bedarf sowohl die Forschung an embryonalen Stammzellen als auch die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik enger Grenzen und genau definierter Voraussetzungen. "Die bayerische FDP forderte deshalb in einem Parteitagsbeschluss vom Dezember ein Gesetz zur eng begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik", führte Blank aus. "Das ÖDP-Volksbegehren dagegen kommt einem Forschungs- und Heilungsverbot gleich, das Menschenrechte verletzen würde, statt sie zu schützen."


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