Würzburg, 14. März 2015

Unterstützung des Antrags zum Landesparteitag: „Ablehnung des Referentenentwurfes zum E-Health-Gesetz“

Gegen die staatlich erzwungene Datenpreisgabe durch Ärzte und Patienten und eine zentrale Speicherung sensibler Patientendaten – für die Freiwilligkeit der Datenpreisgabe durch den Patienten als europäisches Grundrecht.

Der Bezirksparteitag der FDP Unterfranken schließt sich dem
folgenden Antrag des LFA Gesundheit zum Landesparteitag der FDP Bayern an:

Antragsteller: LFA Gesundheit der FDP Bayern

Die bayerische FDP lehnt das von der Bundesregierung geplanten E-Health-Gesetz in der geplanten Form ab: Nach dem von der Bundesregierung geplanten E-Health- Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für eine simultane zentrale Speicherung sensibler medizinischer Daten gemeinsam mit den Versichertenstammdaten geschaffen werden.

Dies lehnen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen, zum Schutz der Patientenrechte und aufgrund des Verstoßes gegen die „ärztlichen Schweigepflicht“ ab. Darüber hinaus lehnen
wir ab, dass die staatlich erzwungene Datenpreisgabe unter Androhung von Sanktionsmaßnahmen umgesetzt werden soll.

Andrew Ullmann, Uwe Probst


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