Satzung

Die FDP Unterfranken unterliegt den Satzungen des Bundes- und Landesverbandes.

Die aktuelle Fassung der Landessatzung wurde einschließlich der Wahl- und Antragsordnung auf dem Landesparteitag am 08.11.2014 in Bad Füssing beschlossen. Sie trat mit dem Tag der ordnungsgemäßen Annahme in Kraft.

Die Schiedsgerichtsordnung ist ersetzt durch die Schiedsgerichtsordnung der Bundespartei.

Bei Fragen, die sich anhand der Satzung nicht erklären, gelten: Satzung der FDP-Bundespartei, Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Parteiengesetz, Vereinsrecht nach BGB. Bundessatzung bricht Landessatzung.