Themenschwerpunkt Inklusion

Bezirkstagswahlprogramm

90 Prozent aller Ausgaben des Verwaltungshaushaltes gehen in die Pflege und wirtschaftliche Versorgung von Behinderten. Der Bezirk Unterfranken hat die Aufgabe, die Behindertenrechtskonvention umzusetzen, die Inklusion voranzutreiben und das Bundesteilhabegesetz umzusetzen. In der Verwaltung des Bezirks konnte man die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes zusammen mit den Maßnahmeträgern strukturieren. Mit der freien Wahl der Wohnung zum Beispiel, hat sich für das Angebot für Behinderte viel geändert. Im Gesamtplanverfahren ist der Mensch mit Behinderung im Rahmen seines persönlichen Budgets Chef bzw. Arbeitgeber seiner Aufträge für Wohnen, Arbeit, Pflege, Ausbildung und Partizipation. Menschen mit Behinderungen werden in Zukunft nicht nur unter den Anbietern von Verbänden der Wohlfahrtspflege oder Kommunen wählen können, sondern auch unter Privatanbietern. Als FDP wollen wir die Selbstbestimmung des Einzelnen als höchstes Gut bewahren und fördern.

Die einzelnen Planungsregionen in Unterfranken sind unterschiedlich mit Angeboten für Menschen mit Behinderung ausgestattet. Werkstätten und Arbeitsangebote auf dem freien Arbeitsmarkt sind Mangelware. Das fordert einen hohen Einsatz der Sozialhilfeverwaltung:

Im Bereich der schulischen Bildung fordern wir:

Wir fordern zudem:

Der Bezirk soll schlussendlich mit seinem geballten Fachwissen und kommunikativer Expertise mit den verschiedenen Leistungserbringern und Leistungsträgern Anlaufstelle und Zentrum für Behinderte werden. Innerhalb der kommunalen Ordnung soll der Bezirk die Prozesse in der Behindertenhilfe vernetzen und vorgeben.