Im Namen des Volkes?
Dafür soll ein zentrales, bundesweites Rechtsinformationssystem aufgebaut werden.
Dieses soll barrierefrei sein, eine gute Volltextsuche bieten und offene
Schnittstellen haben, damit Forschung und Legal-Tech-Anwendungen die Daten nutzen
können. Die Daten sollen in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden.
Wichtig sind außerdem einheitliche Standards für die Veröffentlichung. Dazu gehören
klare Regeln für Format, Metadaten und Leitsätze. Für Massenverfahren sollen klare
Vorgaben gelten, wann Urteile gekürzt oder zusammengefasst werden dürfen.
Ein weiterer Punkt ist die Einführung bundesweiter Strafmaßstatistiken. Strafmaße
sollen systematisch und anonymisiert erfasst und veröffentlicht werden, getrennt nach
Deliktsart. Dabei sollen unter anderem Tatbestand, Vorstrafen, Schadenshöhe und
Verfahrensart berücksichtigt werden. Die Darstellung erfolgt nur in zusammengefasster
Form, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Die
Veröffentlichung soll regelmäßig durch das Bundesministerium der Justiz erfolgen.
Insgesamt stärkt dies die Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung vor dem Gesetz.
Entscheidungen werden besser vergleichbar, Unterschiede in der Strafzumessung werden
sichtbar und die Rechtsprechung wird insgesamt nachvollziehbarer und einheitlicher.