Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
Die FDP Unterfranken steht für ein Strafrecht, das sich auf echte Rechtsverletzungen
konzentriert, nicht auf politische Bewertungen von Äußerungen. Unser Ziel ist ein
moderner, schlanker und klarer Rechtsstaat, der Freiheit schützt statt Sprache zu
sanktionieren. Kritik ist kein Risiko, sondern die Grundlage einer lebendigen
Demokratie.
1.Gleiche Meinungsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger Wir setzen uns dafür
ein, dass alle Menschen denselben Schutz genießen – unabhängig davon, ob sie Privatperson oder Spitzenpolitiker sind. Ein demokratischer Staat braucht keine Sondertatbestände zur Ehrung politischer Amtsträger. Daher fordern wir: die ersatzlose Streichung des § 188 StGB.
Die bestehende Strafrahmenerhöhung ist unverhältnismäßig und führt zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Bürgerinnen und Bürgern.
die Abschaffung des § 90 StGB.
Eine freie Gesellschaft braucht kein Sonderstrafrecht zum Schutz staatlicher
Würdenträger.
- 2.Meinungsfreiheit vor unklaren Strafnormen Wo das Strafrecht unbestimmte Grenzen
zieht, entsteht Unsicherheit – und Unsicherheit hemmt Debatte. Der normale Ehrschutz (§§ 185–187 StGB) bietet bereits umfassende Abwehrmöglichkeiten gegen persönliche Angriffe, Beleidigungen oder Verleumdungen. Daher fordern wir: die Streichung von § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Die Grenze zwischen zulässiger Meinung und strafbarer Äußerung bleibt in der Praxis zu vage. - 3.Für eine Debattenkultur ohne staatlich geförderte Denunziation Meldeportale für angebliche Straftaten im Netz schaffen ein Klima des Misstrauens und fördern Denunziation statt Dialog. Wir stehen für Zivilcourage – nicht für
staatlich legitimierte Hinweisportale für Meinungsdelikte. Eine liberale Gesellschaft lebt von Diskussion – nicht von anonymer Meldung. Deshalb setzen wir uns ein: gegen die Einrichtung jeglicher Meldeportale für Äußerungsdelikte, sowie für die
Abschaffung bereits bestehender Portale. - 4.Rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit bei Ermittlungsmaßnahmen
Wohnungsdurchsuchungen und Beschlagnahmen sind ein schwerwiegender Eingriff in
die Privatsphäre. Zur ausschließlichen Verfolgung von Äußerungsdelikten stehen regelmäßig
mildere, ebenso effektive Mittel zur Verfügung (z. B. Screenshots, digitale
Sicherungen). Wir fordern daher: Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von
Äußerungsdelikten (§§ 185–187, 130 StGB)
nur dann zuzulassen, wenn ein Tatnachweis anderweitig nicht möglich ist und
keine sonstigen anderweitigen Straftaten begangen worden sind.
So stellen wir sicher, dass der Staat nur dort eingreift, wo es absolut
erforderlich ist.
Beschlagnahme sowie Einziehungen von digitalen Datenträgern zur Verfolgung von
Äußerungsdelikten grundsätzlich zu verbieten, wenn nicht zusätzlich anderweitige
Straftaten begangen worden sind.