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Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant

Eine liberale Demokratie lebt von offener Debatte, kontroversem Austausch und dem
Vertrauen darauf, dass gute Argumente im Wettbewerb überzeugen. Eine freie
Gesellschaft braucht keine Angst vor Worten – sie braucht starke Bürgerinnen und
Bürger, die ihre Meinung frei äußern dürfen, ohne unverhältnismäßige staatliche
Eingriffe zu fürchten.

 Die FDP Unterfranken steht für ein Strafrecht, das sich auf echte Rechtsverletzungen
 konzentriert, nicht auf politische Bewertungen von Äußerungen. Unser Ziel ist ein
 moderner, schlanker und klarer Rechtsstaat, der Freiheit schützt statt Sprache zu
 sanktionieren. Kritik ist kein Risiko, sondern die Grundlage einer lebendigen
 Demokratie.

 1.Gleiche Meinungsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger Wir setzen uns dafür
 ein, dass alle Menschen denselben Schutz genießen – unabhängig davon, ob sie Privatperson oder Spitzenpolitiker sind. Ein  demokratischer Staat braucht keine Sondertatbestände zur Ehrung politischer Amtsträger. Daher fordern wir: die ersatzlose  Streichung des § 188 StGB.
 Die bestehende Strafrahmenerhöhung ist unverhältnismäßig und führt zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung  gegenüber allen anderen Bürgerinnen und Bürgern.
 die Abschaffung des § 90 StGB.
 Eine freie Gesellschaft braucht kein Sonderstrafrecht zum Schutz staatlicher
 Würdenträger.

  1.  2.Meinungsfreiheit vor unklaren Strafnormen Wo das Strafrecht unbestimmte Grenzen
     zieht, entsteht Unsicherheit – und Unsicherheit hemmt Debatte. Der normale Ehrschutz (§§ 185–187 StGB) bietet bereits  umfassende Abwehrmöglichkeiten gegen persönliche Angriffe, Beleidigungen oder Verleumdungen. Daher fordern wir: die  Streichung von § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
     Die Grenze zwischen zulässiger Meinung und strafbarer Äußerung bleibt in der Praxis zu vage.
  2.  
  3.  3.Für eine Debattenkultur ohne staatlich geförderte Denunziation Meldeportale für angebliche Straftaten im Netz schaffen ein  Klima  des Misstrauens und fördern Denunziation statt Dialog. Wir stehen für Zivilcourage – nicht für
     staatlich legitimierte Hinweisportale für Meinungsdelikte. Eine liberale Gesellschaft lebt von Diskussion – nicht von anonymer  Meldung. Deshalb setzen wir uns ein: gegen die Einrichtung jeglicher Meldeportale für Äußerungsdelikte, sowie für die
     Abschaffung bereits bestehender Portale. 
  4.  
  5.  4.Rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit bei Ermittlungsmaßnahmen
     Wohnungsdurchsuchungen und Beschlagnahmen sind ein schwerwiegender Eingriff in
     die Privatsphäre. Zur ausschließlichen Verfolgung von Äußerungsdelikten stehen regelmäßig
     mildere, ebenso effektive Mittel zur Verfügung (z. B. Screenshots, digitale
     Sicherungen). Wir fordern daher: Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von
     Äußerungsdelikten (§§ 185–187, 130 StGB)
     nur dann zuzulassen, wenn ein Tatnachweis anderweitig nicht möglich ist und
     keine sonstigen anderweitigen Straftaten begangen worden sind.
     So stellen wir sicher, dass der Staat nur dort eingreift, wo es absolut
     erforderlich ist.
     Beschlagnahme sowie Einziehungen von digitalen Datenträgern zur Verfolgung von
     Äußerungsdelikten grundsätzlich zu verbieten, wenn nicht zusätzlich anderweitige
     Straftaten begangen worden sind.