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Das Fußballstadion ist kein Hochsicherheitsgefängnis

Der Fußball in Deutschland lebt von Fankultur, Emotionen und gesellschaftlicher
Teilhabe. Hunderttausende Menschen besuchen jedes Jahr Spiele in den Profiligen,
engagieren sich in Vereinen und prägen eine lebendige Sportlandschaft. Gleichzeitig
verschärfen sich sicherheitspolitische Debatten: Die Innenministerkonferenz (IMK)
fordert immer wieder neue Maßnahmen, darunter personalisierte Tickets, großflächige
Videoüberwachung, digitale Identitätskontrollen oder weitreichende Befugnisse für
Polizeibehörden.

 Diese Entwicklung droht, Fußballstadien zu Orten permanenter Kontrolle zu machen.
 Statt Freiheit, Gemeinschaft und Sport stehen Überwachung, Misstrauen und
 bürokratische Hürden im Vordergrund. Um die Balance zwischen Sicherheit und
 Freiheitsrechten zu wahren, braucht es klare Leitlinien, die Verhältnismäßigkeit,
 Rechtsstaatlichkeit und die Eigenverantwortung der Vereine stärken.

 

 Daher fordert die FDP Unterfranken:

 

 Begrenzung von Videoüberwachung: 

 Moderne Videoüberwachung kann in großen Menschenmengen dabei helfen, gefährliche
 Situationen schneller zu erkennen oder Straftaten aufzuklären. Gleichzeitig besteht
 jedoch das Risiko, dass solche Technologien zu einer nahezu vollständigen Überwachung
 führen, die das Gefühl von Freiheit und Privatsphäre erheblich beeinträchtigt.
 Besonders kritisch sind Verfahren wie automatische Gesichtserkennung oder
 KI‑gestützte Bewegungsanalysen, da sie tief in die Privatsphäre eingreifen und leicht
 missbraucht werden können. Gerade im Umfeld von Stadien, in denen viele Menschen
 meist friedlich zusammenkommen, wäre eine derart umfassende Überwachung
 unverhältnismäßig und sollte daher klar begrenzt werden.

 Klare Zweckbindung digitaler Daten: 

 Wenn digitale Daten erhoben werden, muss eindeutig festgelegt sein, wofür sie genutzt
 werden dürfen. Zulässig ist ausschließlich die Verwendung zur Abwehr konkreter
 Gefahren oder zur Aufklärung tatsächlich stattgefundener Straftaten. Eine Nutzung für
 die Erstellung von Fanprofilen, für personalisierte Überwachung oder für die
 Weitergabe an private Unternehmen darf nicht stattfinden. Ebenso ist es wichtig, dass
 Daten nicht auf Vorrat gesammelt werden, nur weil die technische Möglichkeit besteht.
 Der Grundsatz muss lauten, dass Daten der Sicherheit dienen und nicht der umfassenden
 Kontrolle von Menschen.

 Transparente Informationspflichten: 

 Damit Menschen Vertrauen in digitale Systeme behalten, müssen sie nachvollziehen
 können, welche Daten erhoben werden und wie mit ihnen umgegangen wird. Dazu gehört
 eine klare und verständliche Information darüber, welche Daten erfasst werden, wie
 lange sie gespeichert bleiben und zu welchem Zweck sie verwendet werden. Diese
 Transparenz ist entscheidend, damit Überwachung nicht im Verborgenen stattfindet,
 sondern demokratisch kontrollierbar bleibt und die Rechte der Fans gewahrt werden.

 

 

 Stärkung von Fanprojekten und sozialpädagogischer Arbeit: 

 Wirksame Präventionsarbeit im Fußball entsteht nicht durch immer härtere Maßnahmen,
 sondern durch kontinuierlichen Dialog und vertrauensvolle Beziehungen. Fanprojekte,
 Fanbeauftragte und sozialpädagogische Angebote leisten genau diese Arbeit: Sie
 vermitteln zwischen Fans, Vereinen und Behörden, entschärfen Konflikte frühzeitig und
 schaffen Strukturen, die Gewalt vorbeugen, bevor sie entsteht. Damit diese Arbeit
 langfristig erfolgreich sein kann, benötigen sie verlässliche finanzielle Mittel,
 ausreichend Personal und stabile organisatorische Rahmenbedingungen. Nur so können
 sie ihre Rolle als Brücke zwischen Fanszene und Institutionen nachhaltig erfüllen.

 Einbindung der Vereine und Fans in Sicherheitskonzepte

 Sicherheitsentscheidungen wirken nur dann, wenn sie von den Menschen akzeptiert
 werden, die sie betreffen. Deshalb sollten Vereine, Fanvertreter und lokale Behörden
 gemeinsam an Sicherheitskonzepten arbeiten. Fans kennen die Dynamiken in ihren
 Kurven, Vereine kennen die Abläufe im Stadion, und Behörden bringen
 sicherheitsrelevante Expertise ein. Wenn alle Beteiligten frühzeitig einbezogen
 werden, entstehen Lösungen, die sowohl praxistauglich als auch realistisch umsetzbar
 sind. Gleichzeitig stärkt dieser gemeinsame Prozess das Vertrauen und verhindert
 Maßnahmen, die an den Bedürfnissen der Fans vorbeigehen.

 Transparente Kommunikation bei Risikospielen: 

 Bei Spielen mit erhöhtem Konfliktpotenzial ist eine klare und frühzeitige
 Kommunikation entscheidend. Statt kurzfristiger Verbote, Auflagen oder überraschender
 Einschränkungen braucht es nachvollziehbare Entscheidungen, die rechtzeitig mit allen
 Beteiligten abgestimmt werden. Transparente Kommunikation ermöglicht es Fans,
 Vereinen und Sicherheitskräften, sich angemessen vorzubereiten und Missverständnisse
 zu vermeiden. So entsteht ein planbarer Rahmen, der Sicherheit gewährleistet, ohne
 unnötige Spannungen zu erzeugen oder Fans unter Generalverdacht zu stellen.

 

 

 Keine unverhältnismäßigen Auflagen für Vereine: 

 Vereine dürfen nicht durch ständig wechselnde oder überzogene
 Sicherheitsanforderungen belastet werden, die weder planbar noch nachvollziehbar
 sind. Solche Auflagen erschweren nicht nur die Organisation von Spieltagen, sondern
 führen auch zu Unsicherheit bei Fans und Verantwortlichen. Um Verlässlichkeit zu
 schaffen, sollte die Innenministerkonferenz bundesweit einheitliche und rechtssichere
 Standards entwickeln, die für alle Beteiligten gelten. Einheitliche Regeln
 verhindern, dass Vereine je nach Bundesland mit völlig unterschiedlichen Erwartungen
 konfrontiert werden, und sorgen dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen transparent,
 verhältnismäßig und gut umsetzbar bleiben.

 Digitale Prozesse vereinfachen: 

 Genehmigungen, Sicherheitskonzepte und Abstimmungen zwischen Vereinen, Kommunen und
 Polizei sind oft zeitaufwendig und bürokratisch. Durch eine konsequente
 Digitalisierung dieser Abläufe könnten Prozesse deutlich beschleunigt und vereinfacht
 werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass Digitalisierung nicht als Vorwand genutzt
 wird, um neue Kontrollinstrumente einzuführen oder zusätzliche Datenerhebungen zu
 rechtfertigen. Ziel sollte es sein, die Zusammenarbeit effizienter zu gestalten,
 Doppelstrukturen abzubauen und allen Beteiligten eine klare, transparente und
 schnelle Kommunikation zu ermöglichen, ohne die Rechte der Fans oder Vereine
 einzuschränken.

 

 Fußball als öffentlicher Raum der Begegnung: 

 Stadien sind weit mehr als reine Sportstätten; sie sind Orte sozialer Teilhabe, an
 denen Menschen unterschiedlichster Hintergründe zusammenkommen, Gemeinschaft erleben
 und ihre Fankultur ausleben. Diese besondere Form des öffentlichen Raums lebt von
 Spontanität, Kreativität und emotionalem Ausdruck. Maßnahmen, die spontane
 Stadionbesuche erschweren, kreative Fankultur einschränken oder Ausdrucksformen
 unverhältnismäßig regulieren, gefährden genau diese soziale Funktion. Deshalb sollten
 Eingriffe in die Fankultur immer mit großer Zurückhaltung erfolgen und nur dann, wenn
 sie tatsächlich notwendig und verhältnismäßig sind.

 

 Keine Kollektivstrafen: 

 Kollektivstrafen wie Blockschließungen, pauschale Gästefanverbote oder
 Einschränkungen für ganze Gruppen widersprechen grundlegenden rechtsstaatlichen
 Prinzipien. Sie treffen häufig Menschen, die keinerlei Fehlverhalten gezeigt haben,
 und tragen eher zur Eskalation als zur Deeskalation bei. Statt ganze Gruppen unter
 Generalverdacht zu stellen, sollten Maßnahmen gezielt und individuell erfolgen, damit
 Verantwortlichkeit klar zugeordnet werden kann und Unbeteiligte nicht bestraft
 werden. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Sanktionen immer an konkretes Verhalten
 anknüpfen müssen und nicht an Gruppenzugehörigkeit.

 Verhältnismäßigkeit als Leitprinzip: 

 Sicherheitsmaßnahmen dürfen niemals zum Selbstzweck werden, sondern müssen sich stets
 an ihrer tatsächlichen Wirksamkeit und Notwendigkeit messen lassen. Jede Maßnahme
 sollte darauf geprüft werden, wie stark sie in die Rechte der Betroffenen eingreift,
 ob es mildere Alternativen gibt und ob der erwartete Nutzen den Eingriff
 rechtfertigt. Ein konsequentes Festhalten am Verhältnismäßigkeitsprinzip stellt
 sicher, dass Sicherheit und Freiheit nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern
 in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Nur so bleibt der Fußball ein sicherer, aber
 zugleich offener und lebendiger Ort.

 

 

 Prüfung bestehender Maßnahmen: 

 Sicherheitsmaßnahmen im Fußball müssen regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie
 tatsächlich wirksam sind oder lediglich symbolische Wirkung entfalten. Die
 Innenministerkonferenz sollte deshalb systematisch analysieren, welche Instrumente
 nachweislich zur Sicherheit beitragen und welche eher auf dem Papier beruhen, ohne
 reale Verbesserungen zu erzielen. Eine solche Überprüfung schafft Transparenz,
 verhindert ineffiziente oder überzogene Eingriffe und sorgt dafür, dass Ressourcen
 dort eingesetzt werden, wo sie wirklich gebraucht werden. Nur durch eine
 kontinuierliche Evaluation bleibt Sicherheitspolitik im Fußball sachlich,
 zielgerichtet und verhältnismäßig.

 Innovative, fanfreundliche Konzepte fördern: 

 Moderne Sicherheitsarbeit muss nicht zwangsläufig mit mehr Überwachung einhergehen.
 Vielmehr können kooperative Modelle, bei denen Fans, Vereine und Behörden gemeinsam
 Verantwortung übernehmen, zu deutlich besseren Ergebnissen führen. Auch digitale
 Informationssysteme, die Orientierung und Kommunikation verbessern, ohne
 personenbezogene Daten zu sammeln, können einen wichtigen Beitrag leisten. Ebenso
 entscheidend sind transparente Kommunikationsstrategien, die Vertrauen schaffen und
 Konflikte frühzeitig entschärfen. Solche innovativen und fanfreundlichen Ansätze
 sollten bundesweit unterstützt und als Best-Practice-Modelle weiterentwickelt werden.

 Rechtsstaatliche Leitplanken stärken: 

 Sicherheitsbehörden benötigen klare Grenzen, damit Eingriffe in die Rechte von Fans
 und Vereinen stets nachvollziehbar und rechtlich abgesichert bleiben. Der Fußball
 darf nicht als Experimentierfeld für neue Überwachungstechnologien dienen, die später
 möglicherweise in anderen gesellschaftlichen Bereichen Anwendung finden.
 Rechtsstaatliche Leitplanken stellen sicher, dass Maßnahmen immer verhältnismäßig
 bleiben und sich an klaren gesetzlichen Vorgaben orientieren. Nur so lässt sich
 verhindern, dass technische Möglichkeiten über den tatsächlichen Bedarf hinaus
 eingesetzt werden und Freiheitsrechte schleichend eingeschränkt werden.

 Kostenverteilung nach Verursacherprinzip

 Die FDP Unterfranken erkennen an, dass der Schutz der öffentlichen Sicherheit und
 Ordnung Aufgabe des Staates ist und durch Steuern finanziert wird. Jedoch fordern
 wir, parallel zum Umweltrecht, ein Verursacherprinzip für kommerzielle (Hochrisiko-)
 Veranstaltungen. Für uns ist nicht ersichtlich, warum den Steuerzahler die Last der
 Veranstaltungen trifft, der Veranstalter jedoch die Früchte ziehen kann.

 Daher setzen wir uns für Änderung des Bayerischen Kostengesetzes (KG) nach Bremer
 Vorbild ein. Für Veranstaltungen an denen voraussichtlich mehr als 10.000 Personen
 teilnehmen werden, können dem Veranstaltern die Kosten für zusätzlich erforderliche
 Polizeikräfte in Form einer Gebühr auferlegt werden.

 Dies gilt für Veranstaltungen bei denen es erfahrungsgemäß zu Gewalthandlungen vor,
 während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, dessen Umfeldes und dessen
 typischen/erfahrungsgemäßen Zu- und Abgangswegen. Eine solche Gebühr ist jedoch nur
 nach dem tatsächlichen Mehraufwand durch zusätzliche Polizeikräfte zu berechnen.