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Reform des juristischen Staatsexamens – Modulare Prüfungen statt Alles-oder-Nichts-System

Wir fordern das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die
Kultusministerkonferenz (KMK) auf, das aktuelle Staatsexamenssystem in der
Juristenausbildung zu reformieren.

 Konkret soll:

  1.  1.Das bisherige „Alles-oder-Nichts-System“ durch ein modulares Prüfungsverfahren
     zu ergänzen, in dem Studienleistungen und Prüfungen während des Studiums anteilig
     auf das Staatsexamen angerechnet werden können.
  2.  
  3.  2.Die Möglichkeit geschaffen werden, Teilprüfungen in einzelnen Rechtsgebieten
     (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) bereits während des Studiums
     verbindlich abzulegen.
  4.  
  5.  3. Ein studienintegrierter Bachelorabschluss eingeführt werden, der automatisch
     vergeben wird, sobald die universitären Voraussetzungen für die Zulassung zum
     ersten Staatsexamen erfüllt sind. Der Bachelor dient als zusätzliche Qualifikation und
     eröffnet den Studierenden eine berufliche Perspektive unabhängig vom Examen.