Reform des juristischen Staatsexamens – Modulare Prüfungen statt Alles-oder-Nichts-System
Konkret soll:
- 1.Das bisherige „Alles-oder-Nichts-System“ durch ein modulares Prüfungsverfahren
zu ergänzen, in dem Studienleistungen und Prüfungen während des Studiums anteilig
auf das Staatsexamen angerechnet werden können. - 2.Die Möglichkeit geschaffen werden, Teilprüfungen in einzelnen Rechtsgebieten
(Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) bereits während des Studiums
verbindlich abzulegen. - 3. Ein studienintegrierter Bachelorabschluss eingeführt werden, der automatisch
vergeben wird, sobald die universitären Voraussetzungen für die Zulassung zum
ersten Staatsexamen erfüllt sind. Der Bachelor dient als zusätzliche Qualifikation und
eröffnet den Studierenden eine berufliche Perspektive unabhängig vom Examen.