"Durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten.“ – Weniger staatlicher Einfluss im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter
Vor diesem Hintergrund fordert die FDP Unterfranken folgende Maßnahmen:
- Keine bundesweite Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe. An ihrer Stelle
sollen Subventionen lediglich in Form eines festen und ortsunabhängigen
Wohngeldes erfolgen.
Dieses soll direkt an den Vermieter gehen, um etwaigen Missbrauch zu vermeiden
und Mietrückstände zu vermeiden und wird auf die Miete angerechnet. Dessen
Staffelung soll, nach bayerischem Modell, bundesweit Anwendung finden.
- Staatliche Eingriffe in die Bepreisung im Wohnungsmarkt komplett zu verbieten.
Die Aufgabe des Staates ist es in der freien Marktwirtschaft nicht, Preisbildung
zu beeinflussen, da dessen Auswirkungen nicht abgeschätzt werden können.
- Eine genauere Unterscheidung zwischen privater Vermietung und kommerziellen
Wohnungsgebern in den bestehenden, umfassenden Gesetzesauflagen für Vermieter.
So gelten alle mit bis zu drei vermieteten Wohneinheiten, sofern diese nicht
gemeinsam 500m2 Wohnfläche übersteigen, zukünftig als Privatvermieter und sind
sowohl in der Abrechnung der Nebenkosten und der CO2-Bepreisung,
Sanierungsmaßnahmen sowie der vertraglichen Gestaltung von Mietverhältnissen
freier zu behandeln.
- Dass die im Gebäudeenergiegesetz geforderten Maßnahmen zur kommunalen
Wärmeplanung nicht auf Eigentümer und Vermieter, und damit auch die Mieter,
abgewälzt werden. Jede Kommune verpflichtet sich, im Rahmen der kommunalen
Wärmeplanung, sofern Sanierungsmaßnahmen nicht zentral durchgeführt werden
können (bspw. durch Anbindung an ein Fernwärmenetz) zur finanziellen und
organisatorischen Unterstützung der Eigentümer vor Ort durch Rückstellungen und
Subvention.
- Die verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen des GEG auszusetzen. Diese sind aus
unserer Sicht arbiträr und erfüllen nicht den Zweck einer innovativen und
zukunftsorientierten Umweltpolitik, sondern zeichnen sich als ein Hemmschuh
dieser aus.