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"Durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten.“ – Weniger staatlicher Einfluss im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter

Der deutsche Wohnungsmarkt ist seit Beginn der Coronapandemie unter enormen Druck
geraten. Die Wohnungsknappheit in Ballungszentren und rund um Großstädte nimmt
stetig zu, der Neubau von Wohngebäuden befindet sich in einem Negativtrend.

Anstelle einer transparenten und effektiven Subventions- und Regulationspolitik
werfen sowohl die vergangenen als auch die amtierende Bundesregierung mit arbiträren
Vorschlägen um sich, um die Verantwortung für die obige Situation auf das Verhältnis
zwischen Vermieter und Mieter abzuwälzen.

Vor diesem Hintergrund fordert die FDP Unterfranken folgende Maßnahmen:
 

  •  Keine bundesweite Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe. An ihrer Stelle
     sollen Subventionen lediglich in Form eines festen und ortsunabhängigen
     Wohngeldes erfolgen.
     Dieses soll direkt an den Vermieter gehen, um etwaigen Missbrauch zu vermeiden
     und Mietrückstände zu vermeiden und wird auf die Miete angerechnet. Dessen
     Staffelung soll, nach bayerischem Modell, bundesweit Anwendung finden.
     
  •  Staatliche Eingriffe in die Bepreisung im Wohnungsmarkt komplett zu verbieten.
     Die Aufgabe des Staates ist es in der freien Marktwirtschaft nicht, Preisbildung
     zu beeinflussen, da dessen Auswirkungen nicht abgeschätzt werden können.
     
  •  Eine genauere Unterscheidung zwischen privater Vermietung und kommerziellen
      Wohnungsgebern in den bestehenden, umfassenden Gesetzesauflagen für Vermieter.
     So gelten alle mit bis zu drei vermieteten Wohneinheiten, sofern diese nicht
     gemeinsam 500m2 Wohnfläche übersteigen, zukünftig als Privatvermieter und sind
     sowohl in der Abrechnung der Nebenkosten und der CO2-Bepreisung,
     Sanierungsmaßnahmen sowie der vertraglichen Gestaltung von Mietverhältnissen
     freier zu behandeln.
     
  •  Dass die im Gebäudeenergiegesetz geforderten Maßnahmen zur kommunalen
     Wärmeplanung nicht auf Eigentümer und Vermieter, und damit auch die Mieter,
     abgewälzt werden. Jede Kommune verpflichtet sich, im Rahmen der kommunalen
     Wärmeplanung, sofern Sanierungsmaßnahmen nicht zentral durchgeführt werden
     können (bspw. durch Anbindung an ein Fernwärmenetz) zur finanziellen und
     organisatorischen Unterstützung der Eigentümer vor Ort durch Rückstellungen und
     Subvention.
     
  •  Die verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen des GEG auszusetzen. Diese sind aus
     unserer Sicht arbiträr und erfüllen nicht den Zweck einer innovativen und
     zukunftsorientierten Umweltpolitik, sondern zeichnen sich als ein Hemmschuh
     dieser aus.