Entfristung der Fahrerlaubnis C1/C1E bis 50 Jahre
Die aktuelle Pflicht zur regelmäßigen Verlängerung dieser Fahrerlaubnis stellt für
Handwerksbetriebe und Blaulichtorganisationen eine unnötige Belastung dar. Die
Nutzung erfolgt zumeist im Rahmen des Werkverkehrs/Rettungseinsatzes, nicht des
gewerblichen Transports. Eine Bürokratieerleichterung stärkt die betriebliche
Flexibilität und entlastetet die Kommunen sowie die jeweiligen
Blaulichtorganisationen.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob anstelle pauschaler ärztlicher Untersuchungen
bei der Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen ab dem 50. Lebensjahr ein
risikobasierter Ansatz eingeführt werden kann. Dieser könnte beispielsweise
stichprobenartige oder anlassbezogene Eignungskontrollen vorsehen, anstatt alle
Fahrer regelmäßig zur kostenpflichtigen Gesundheitsprüfung zu verpflichten. Ziel ist
eine Regelung, die Verkehrssicherheit gewährleistet, dabei aber Mobilität, Ehrenamt
und berufliche Flexibilität nicht unnötig einschränkt.