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Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit sicheren Drittländern zur Lebenssicherung von Asylbewerbern und Entlastung der Sozialsysteme. Ressort Programmatik

Der Bezirksparteitag möge beschließen:

Die Bundesrepublik Deutschland entwickelt ein System vertraglicher Kooperationen mit
sicheren Drittstaaten, um wirtschaftliche Zusammenarbeit, geordnete Migration und
praktische Integrations- beziehungsweise Rückkehrperspektiven miteinander zu
verbinden.

Im Rahmen dieser Vereinbarungen sollen insbesondere Asylbewerber, die in Deutschland
lediglich über einen Duldungsstatus verfügen, mit Unterstützung der Bundesrepublik in
bestehenden oder zu entwickelnde, geeigneten, wirtschaftlichen Projekten in sicheren
Drittstaaten eingesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere die Bereiche
Landwirtschaft, Handwerk und Industrie berücksichtigt werden.

Ziel ist es, gemeinsam mit den jeweiligen Drittstaaten wirtschaftlich fördernde
Projekte aufzubauen, Beschäftigungsmöglichkeiten für die betreffenden Asylbewerber in
den Drittstaaten zu schaffen und vorhandene Arbeitskraft sinnvoll einzusetzen. Die
Bundesrepublik Deutschland unterstützt diese Projekte organisatorisch, fachlich und
gegebenenfalls mit einer Anschubfinanzierung.

Die aus diesen Projekten entstehenden Erträge sollen nach Abzug der tatsächlichen
Kosten fair zwischen den beteiligten Partnern aufgeteilt werden. Dabei sind
menschenwürdige Arbeitsbedingungen, rechtliche Mindeststandards und transparente
vertragliche Regelungen sicherzustellen.