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Hochschulen wehrhaft gegen Antisemitismus: Jetzt Reformen und Prävention stärken!

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 hat sich die Zahl
 antisemitisch motivierter Straftaten in besorgniserregendem Ausmaß erhöht. So hat die
 Polizei in diesem Jahr bislang mehr als 3.200 antisemitische Straftaten registriert.
 Dabei handelt es sich um eine Verdopplung im Vergleich zu dem Vorjahreszeitraum. Um
 das ganze Ausmaß des wieder aufstrebenden Antisemitismus innerhalb der deutschen
 Landesgrenzen zu skizzieren: Seit dem Beginn des Überfalls der Hamas auf Israel
 wurden insgesamt fast 8.500 Straftaten registriert, die laut Angaben der Polizei als
 politisch motivierte Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt stehen.

 

  Diese gesellschaftliche Entwicklung spiegelt sich ebenso in deutschen Hochschulen
 und
  Universitäten. Jüdische Studierende sehen sich zunehmend Anfeindungen und
 Bedrohungen
  ausgesetzt, die von verbalen Angriffen bis hin zu körperlicher Gewalt reichen. Die
  aktuelle Situation erfordert dringend eine Anpassung der hochschulrechtlichen
  Rahmenbedingungen, um solchen Vorfällen effektiv begegnen zu können. Leider
  Bedauerlicherweise zeigt die bisherige Praxis, dass wirkungsvolle Sanktionen, wie
 die
  Zwangsexmatrikulation, in der Regel kaum angewendet werden.  

  Dies liegt einerseits an der Zurückhaltung der Hochschulen, solche Maßnahmen
 aufgrund
  der damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen durchzuführen. Andererseits ist es
  nicht allen Bundesländern möglich, sanktionierende Konsequenzen zu vollziehen, da
 das
  geltende Hochschulrecht des jeweiligen Bundeslandes diese nicht immer zulässt –
  insbesondere die Maßnahme der Exmatrikulation durch die Hochschulen und
  Universitäten.   

  Es ist für uns als FDP Unterfranken daher unerlässlich, dass die bislang
  geltenden Regelungen und Verfahren so angepasst werden, dass sie tatsächlich zur
  Anwendung kommen, um die Sicherheit aller Studierenden zu gewährleisten zu können. 

  Der Bayerische Aktionsplan gegen Antisemitismus 

  Dieses Ziel verfolgt auch die Bayerische Staatsregierung mit ihrem Fünf-Punkte-
  Aktionsplan, der dafür sorgen soll, Hass gegen jüdische Studierende an deutschen
  Hochschulen einzudämmen und bei Auftreten zu sanktionieren.  

  Wir als FDP Unterfranken befürworten den Aktionsplan der Bayerischen
  Staatsregierung, sind jedoch davon überzeugt, dass es mehr als fünf Maßnahmen
  benötigt, um insbesondere effiziente Prävention, wirkungsvolle Sanktionierung und
  Nachhaltigkeit in Bezug auf die Reduzierung antisemitischer Handlungen zu
  gewährleisten.  

  Unser Maßnahmenpaket gegen den wiederaufstrebenden Antisemitismus an deutschen
  Hochschulen 

  Vor diesem Hintergrund und dem müssen die folgenden Maßnahmen aufgegriffen und
  möglichst unkompliziert Umsetzung finden: 

  1.   Reform des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) 

  Wir appellieren primär an den Freistaat Bayern, jedoch auch an alle deutschen
  Bundesländer, möglichst einheitliche gesetzliche Regelungen zu schaffen, die
 deutsche
  Hochschulen und Universitäten die Möglichkeit einräumen, Studierende bei besonders
  schwerwiegenden nachweisbaren Fällen antisemitischen Verhaltens
 zwangsexmatrikulieren
  zu können. 

  Im Konkreten fordern wir eine Reform des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes
  (BayHIG) nach dem Vorbild des §51a der nordrhein-westfälischen Hochschulordnung
 (HO),
  welcher es bei Ordnungsverstößen durch Studierende an Hochschulen und Universitäten
  erlaubt, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Diese Reform soll einen
 differentierten
  Maßnahmenkatalog im Falle von Ordnungsverstößen durch Studierende einer Hochschule
  bzw. einer Universität beinhalten, sodass diese Institutionen bei antisemitischen
  Äußerungen und Handlungen konsequent durchgreifen können, indem sie aus einer
  Sammlung verschiedener Sanktionsmöglichkeiten unterschiedliche Verstöße angemessen
  sanktionieren. Dabei sollen sie in der Wahl des adäquaten Sanktionsinstruments
  autonom und flexibel entscheiden können. Ein mögliches Kriterium könnte etwa die
  Schwere des antisemitischen Vorfalls darstellen.    

  An dieser Stelle sprechen wir als FDP Unterfranken uns außerdem für die
  Zwangsexmatrikulation als mögliche Sanktionierung aus. Wir sind uns dem
  grundrechtseingreifenden Charakter dieser Maßnahme bewusst, weshalb sie als Ultima
  Ratio durch die Hochschule bzw. Universität zu wählen ist. Vor einer durchgeführten
  Exmatrikulation muss mindestens ein Mal eine Androhung dieses Vorgehens erfolgt
 sein.
  Vor diesem Hintergrund muss die Wahl der geeigneten Sanktionierung unter dem
  Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen.     

  Durch eine solche Reform des Bayerischen Hochschulrechts wollen wir sicherstellen,
  dass das studentische Umfeld an Hochschulen und Universitäten für alle Studierende,
  auch diejenigen jüdischen Glaubens, sicher bleibt und antisemitische Handlungen
 keine
  Duldung finden. Eine entsprechende Aktualisierung des Bayerischen
  Hochschulinnovationsgesetzes würde nicht nur eine wichtige Voraussetzung für
  Hochschulen und Universitäten darstellen, konsequente Maßnahmen in Betracht zu
  ziehen, sondern auch deren Autonomie erhöhen, um diese letztlich auch effektiv
  umsetzen zu können.    

  2. Selbstverständnis der Hochschulen und rechtliche Verankerung 

  Die bisher geringe Zahl an Fällen, in denen Hochschulen Maßnahmen gegen
  antisemitisches Verhalten ergriffen haben, liegt auch im Selbstverständnis der
  Hochschulen als autonome Bildungseinrichtungen begründet. Häufig fehlt es an einem
  klaren Verständnis der Verantwortung, die Hochschulen im Kampf gegen Antisemitismus
  tragen. Um eine effektive Bekämpfung von Antisemitismus zu gewährleisten, ist es
  notwendig, die Zuständigkeit der Hochschulen für disziplinarische Maßnahmen zu
  erweitern und gesetzlich festzuschreiben. Hochschulen müssen ihre Rolle als Orte der
  Vielfalt und Toleranz aktiv wahrnehmen und dürfen antisemitisches Verhalten nicht
  länger dulden. 

  3. Verbesserung der Rahmenbedingungen und Schutzmaßnahmen 

  Neben den rechtlichen Anpassungen ist auch eine Sensibilisierung der Hochschulen und
  Universitäten für ihre Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus notwendig. Die
  vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen reichen oft nicht aus oder werden nicht
  konsequent umgesetzt. Hochschulen sollten verpflichtet werden, antisemitisches
  Verhalten nicht nur innerhalb der Universitäten zu ahnden, sondern auch bei
  relevanten außeruniversitären Vorfällen zu handeln, die die Hochschulgemeinschaft
  betreffen. 

  Für uns JuLis Unterfranken ist klar: Wir wollen die Rahmenbedingungen an bayerischen
  Hochschulen und Universitäten verbessern. Dazu bedarf es nach unserer Auffassung:  

  •   Hochschulen sollten verpflichtet werden, ein klar definiertes und für alle
      leicht zugängliches Meldesystem für diskriminierende Vorfälle zu etablieren.
      Dies kann in Form einer anonymen Online-Plattform geschehen, die eine
      niedrigschwellige Möglichkeit bietet, Vorfälle zu melden. Ziel ist es, die
      Dunkelziffer  der Fälle aufzudecken und Vorfälle umfassend zu dokumentieren.
  •   Hochschulen sollten verpflichtet werden, antisemitische Vorfälle systematisch
     zu
      dokumentieren und regelmäßig Berichte zu veröffentlichen. Diese Berichte
     könnten
      als Grundlage dienen, um den Erfolg der Maßnahmen zu bewerten und die
      Öffentlichkeit zu informieren.

  4. Verpflichtende Sensibilisierungs- und Bildungsinitiativen 

  Um antisemitische Vorfälle wirksam zu verhindern, müssen nicht nur Sanktionen
  verschärft, sondern auch präventive Maßnahmen ergriffen werden. Bildungsinitiativen,
  die das Bewusstsein für die Bedeutung des Schutzes jüdischer Studierender schärfen,
  sind unverzichtbar.  

  Diese Initiativen sollten nicht nur auf Studierende abzielen, sondern auch das
  Hochschulpersonal einbeziehen, um eine umfassende Sensibilisierung zu gewährleisten.
  Es muss klar sein, dass jede Form von Antisemitismus nicht toleriert wird und die
  Hochschulen ihre Verantwortung im Umgang mit solchen Vorfällen ernst nehmen. Durch
  regelmäßige Veranstaltungen, wie z.B. Dialogabende oder Workshops, die von jüdischen
  Gemeinden oder Antidiskriminierungsorganisationen unterstützt werden, können
  Vorurteile abgebaut und der Zusammenhalt gestärkt werden.

  5. Förderung eines sicheren und inklusiven Hochschulumfelds 

  Sanktionierungen sind dann angebracht, um bereits erfolgten antisemitischen
  Handlungen mit entsprechenden Konsequenzen zu entgegnen. Darüber hinaus wollen wir
 die FDP Unterfranken bereits in der Prävention ansetzen, um ein sicheres und
  inklusives Umfeld für alle Studierenden zu fördern.  

  Wir als FDP Unterfranken fordern daher: 

  •   Die Einrichtung sicherer Räume auf dem Campus der Hochschulen bzw. der
      Universitäten, die speziell dazu dienen sollen, die speziell dazu dienen
     sollen,
      Schutz vor Diskriminierung und eine sichere Anlaufstelle für Meldungen und
      Beratung bei Vorfällen zu bieten Studierende könnten hier vertrauliche Beratung
      in Anspruch nehmen, Informationen zu ihren Rechten erhalten und bei Bedarf
      Unterstützung bei der Meldung von Vorfällen finden.
  •   Die Bereitstellung eines für jüdische Studierende geeigneten
      Unterstützungsdienst in Form einer zentralen Anlaufstelle. Auch hier soll sich
      der Freistaat Bayern an der Anlaufstelle für Betroffene von Antisemitismus in
      Nordrhein-Westfalen orientieren. Das Ziel dieser Stelle soll es sein, dass
      Betroffene antisemitischer verbaler oder gar physischer Angriffe zu
     unterstützen
      und beratend zu begleiten. Dazu gehört vor allem eine Erstberatung für die
      Betroffenen antisemitischer Vorkommnisse, die neben Handlungsmöglichkeiten auch
      eine potenzielle strafrechtliche Relevanz aufzeigen soll. Insbesondere für
      Studierende mit internationalem Hintergrund kann dieses Angebot eine wichtige
      Grundlage darstellen. Eine kooperative Zusammenarbeit mit jüdischen Gemeinden,
      Organisationen und spezialisierten Beratungsstellen stellt für uns dabei eine
      elementare Grundlage für dieses Vorhaben dar. In Bezug auf die Finanzierung
      dieser Anlaufstelle ist zu prüfen, inwiefern staatliche Förderungen für dieses
      Anliegen verfügbar sind – bei deren Existenz ist ein entsprechender
     Förderantrag
      zu stellen.